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Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen

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Einleitung zu Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen

Rechtsgebiet:
Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen
Stichworte:
Fringe Benefits, Lohnnebenleistungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Fringe Benefits sind Lohnnebenleistungen in Form von unentgeltlichen oder verbilligten Sachleistungen:

Als Fringe Benefits (FB) bezeichnet man jene Sachleistungen des Arbeitgebers (Produkte oder Dienstleistungen), die den Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden.

Fringe Benefits werden auch bezeichnet als:

  • Lohnnebenleistungen
  • Zusatzleistungen
  • Nicht geldwerte Leistungen

Hier finden Sie Informationen zu Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen im Schweizer Arbeitsrecht:

» Gesetzliche Grundlagen

» Begriffe und Abgrenzungen

» Rechtsnatur, Ziele und Motive

» Verbreitung von Fringe Benefits

» Klassifizierung

» Arten von Fringe Benefits

» Beliebtheit von Fringe Benefits

» Voraussetzungen für Fringe Benefits

» Cafeteria-Ansatz

» Fringe-Benefit-Gestaltung

» Aufsetzung und Pflege des Fringe-Benefit-Programms

» Periodische Überprüfung von Fringe Benefits

» Fringe Benefits und Steuern

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