Grundlagen
- Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung, vom 21.12.2007, Hrsg. Schweizerische Steuerkonferenz / Eidg. Steuerverwaltung [kurz: Wegleitung SSK/ESTV]
- Bericht der Arbeitsgruppe Lohnausweis zum Pilotprojekt Neuer Lohnausweis, vom 12.06.2006, 6 [Bericht AGLA]
- Medienmitteilungen der Schweizerischen Steuerkonferenz vom 13.06.2006 und vom 26.06.2006 zur Einführung des Neuen Lohnausweises [Medienmitteilungen SSK 2006]
- Steuerharmonisierungsgesetz [StHG]
Zuordnung
FB sind Gehaltsnebenleistungen, unter die alle Leistungen des Arbeitgebers subsumiert werden, die nicht in Geld-Form erbracht werden.
Lohncharakter kommen indessen nur Fringe Benefits zu, wenn der Arbeitnehmer nach dem Parteiwillen ein Rechtsanspruch auf deren Ausrichtung hat.
Lohnausweis
Der Arbeitgeber hat die Fringe Benefits im Lohnausweis des Arbeitnehmers zuhanden der Steuerbehörden, entsprechend der aktuellen Formular-Ausgestaltung, auszuweisen.
Steuerpflicht
Der Arbeitnehmer ist für Lohnbestandteil bildende Fringe Benefits steuerpflichtig.
Vom Quantitativ her bestehen folgend zwei Alternativen:
- Erfassung des effektiven Anteils der Privatnutzung
- Anrechnung eines Pauschalbetrages
Ob und inwieweit eine Steuerpflicht vorliegt, ist im individuell konkreten Einzelfall zu prüfen.