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Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen

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Ziele

Rechtsgebiet:
Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen
Stichworte:
Fringe Benefits
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aus Sicht des FB-begünstigten Arbeitnehmers stehen folgende Ziele im Vordergrund:

  • Erhöhung des frei verfügbaren Einkommens
  • Sicherheitsbedürfnisse
    • finanzielle Vorsorge nach Pensionierung, bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod
  • Annehmlichkeiten für leitende Angestellte in Beruf und vor allem im Privatbereich
  • Statussymbol
  • Steuereinsparungen
    • früher
      • steuerfreie Leistungen
    • heute
      • weitgehende Erfassung dieser Lohnnebenleistungen durch das 2007 schweiz-weit eingeführte, detailliertere und transparentere Lohnausweisformular

Aus Sicht des FB-belasteten Arbeitgebers beeinflussen folgende Aspekte die Gewährung:

  • Begrenzung des Kostenblocks „Löhne“
  • Arbeitgeber-Attraktivität
  • Unternehmenskultur-Beitrag
  • Mitarbeiterbindung
  • Produktivitätssteigerung

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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